Hier finden Sie eine Auswahl an Zuschüssen, die Ihre Projektvorhaben rund um Transformation, Digitalisierung und Innovation fördern

Innovation

Für wen?

KMU (gemäß EU-Definition) und mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, die ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt umsetzen wollen; in Kooperation mit KMU auch für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden

Was wird gefördert?

  • Themen- und technologieoffene Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
  • Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen

Zusätzlich:

  • Leistungen zur Markteinführung der Projektergebnisse für KMU

Wie wird gefördert?

Abhängig von der Unternehmensgröße Zuschuss zwischen 25 % – 60 % zu den - auf 550.000 € begrenzten - zuwendungsfähigen Kosten

Zusätzlich: max. 50 % Zuschuss zu den - auf 60.000 € begrenzten - Kosten für Leistungen zur Markteinführung bei KMU

Besonderheiten:

Nach Mittelbeantragung Projektbeginn auf eigenes Risiko möglich


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Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten, die Innovationsprojekte entwickeln und umsetzen wollen

Was wird gefördert?

Externe Beratung mit den möglichen Bausteinen:

  • Potenzialanalyse: Machbarkeit von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen
  • Realisierungskonzept: Konzeption von Innovationsvorhaben

Wie wird gefördert?

Förderquote von 50 % für bis zu 10 Beratertage im Rahmen der Potenzialanalyse und bis zu 25 Beratertage im Rahmen des Realisierungskonzepts mit einem Tagessatz von maximal 1.100 € netto

Autorisierte Beratungsunternehmen leisten die Beratung und sind auch für die administrative Abwicklung verantwortlich

Besonderheiten:

Minimaler administrativer Aufwand für das geförderte Unternehmen

 

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Für wen?

KMU (gemäß EU-Definition) und mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden

Was wird gefördert?

  • Risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit aussichtsreichen Verwertungschancen
  • Einzelprojekte von KMU sowie Verbundprojekte möglich
  • Breites mögliches Themenspektrum durch Förderung in diversen, für die Zukunft besonders wichtigen Technologiefeldern

Wie wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 50 % zu den förderfähigen Kosten des FuE-Vorhabens (zusätzlicher KMU-Bonus möglich)

Besonderheiten:

  • Durch hohe Förderquoten und breite Bemessungsgrundlage attraktive Rahmenbedingungen
  • Hoher Innovationsanspruch
  • In Verbundprojekten sollte der Hauptnutzen dem beteiligtem KMU zugutekommen

 

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Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW, die ein Innovationsvorhaben vorbereiten wollen

Was wird gefördert?

  • Externe wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Herstellungsverfahrens
  • Mögliche Auftragnehmer sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 15.000 € Zuschuss für externe Beratung
  • 70 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen, 50 % Förderquote für mittlere Unternehmen

Antragstellung

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: MID-Analyse (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Zielgruppe

Unternehmen in NRW mit weniger als 50 Angestellten, davon maximal 5 mit Hochschulabschluss (exkl. Geschäftsführung und Werkstudierende)

Was wird gefördert?

Beschäftigung von Hochschulabsolventen zur (Weiter-)Entwicklung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben mit folgenden Schwerpunkten:

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen
  • Prototypen und MVP
  • Grüne Transformation

Voraussetzung: Hochschulabschluss oder eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit liegen maximal 2 Jahre zurück

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zum Gehalt für 24 Monate
  • 24.000 € Zuschuss pro Jahr bei 0 Hochschulabsolventen
  • 16.500 € Zuschuss pro Jahr bei bis zu 5 Hochschulabsolventen

Antragstellung

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: Assistent/in (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW, die ein Innovationsvorhaben umsetzen wollen

Was wird gefördert?

  • Externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Herstellungsverfahren
  • Weiterentwicklung eines Innovationsvorhabens bis zur Markt- bzw. Einsatzreife
  • Voraussetzung sind bereits vorliegende Analyse-Ergebnisse
  • Als Auftragnehmer sind ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugelassen

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 40.000 € Zuschuss für externe Dienstleistungen
  • 70 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen, 50 % Förderquote für mittlere Unternehmen

Antragstellung

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: MID-Innovation (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Digitalisierung

Für wen?

Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten, die ihre Möglichkeiten der Digitalisierung identifizieren und nutzen möchten

Was wird gefördert?

Externe Beratung in den Fördermodulen:

  • Digitalisierungsstrategie
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Digitale Markterschließung
  • IT-Sicherheit
  • Datenkompetenz

Gefördert werden eine Potenzialanalyse sowie die Erstellung und Umsetzung eines Realisierungskonzepts

Wie wird gefördert?

Förderquote von 50 % für maximal 30 Beratertage mit einem Tagessatz von maximal 1.100 € netto

Autorisierte Beratungsunternehmen leisten die Beratung und sind auch für die administrative Abwicklung verantwortlich

Besonderheiten:

Minimaler administrativer Aufwand für das geförderte Unternehmen


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Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW, die vorhandene Digitalisierungspotenziale umsetzen wollen

Was wird gefördert?

  • Dienstleistungsaufträge zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
  • Ausgewählte Soft- und Hardwareinvestitionen für smarte unternehmensinterne Prozesse
  • Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, wobei der Umsetzungsschritt obligatorisch ist

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 15.000 € Zuschuss 
  • 70 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen, 50 % Förderquote für mittlere Unternehmen

Antragstellung

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: MID-Digitalisierung (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Zielgruppe

Unternehmen in NRW mit weniger als 50 Angestellten, davon maximal 5 mit Hochschulabschluss (exkl. Geschäftsführung und Werkstudierende)

Was wird gefördert?

Beschäftigung von Hochschulabsolventen zur (Weiter-)Entwicklung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben mit folgenden Schwerpunkten:

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen
  • Prototypen und MVP
  • Grüne Transformation

Voraussetzung: Hochschulabschluss oder eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit liegen maximal 2 Jahre zurück

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zum Gehalt für 24 Monate
  • 24.000 € Zuschuss pro Jahr bei 0 Hochschulabsolventen
  • 16.500 € Zuschuss pro Jahr bei bis zu 5 Hochschulabsolventen

Antragstellung

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: Assistent/in (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW 

Was wird gefördert?

Drei miteinander kombinierbare Förderschwerpunkte:

  • Ist-Analyse der IT-Sicherheit
  • Schulungen für Mitarbeitende
  • Anschaffung von Hard- und Software für den IT-Basisschutz

Wie wird gefördert?

  • Fördersumme von mindestens 4.000 € und maximal 15.000 €
  • 70 % Förderquote für kleine und Kleinstunternehmen, 50 % Förderquote für mittlere Unternehmen

Antragstellung

Online unter: Mittelstand Innovativ NRW: Digitale Sicherheit (mittelstand-innovativ-digital.nrw)

 

Nachhaltigkeit - Starterpaket klimaneutraler Mittelstand

Zielgruppe

Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) oder 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt wird

Was wird gefördert?

Technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen für den Einstieg in die klimaneutrale Transformation durch qualifizierte Beratungsunternehmen

Förderfähig sind Beratungsleistungen sowie gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen

Wie wird gefördert?

Förderquote von maximal 65 % - bei einem maximalen Beratertagesatz von höchstens 1.500 € - bis zu einer Förderhöchstsumme von 10.000 €

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Zielgruppe

Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) oder 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt wird

Was wird gefördert?

Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Transformation im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045

  • In den Konzepten sind prozessspezifische Potentiale
    • zur Steigerung der Energieeffizienz,
    • zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel sowie
    • zum Carbon Management, zu untersuchen und spezifische Maßnahmen zur Potenzialausschöpfung zu definieren.

Förderfähig sind Beratungsleistungen sowie gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung

Wie wird gefördert?

  • Förderquote von maximal 60 % der zuwendungsfähige Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60.000 €
  • Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden können bis zu 80 % Förderung erhalten – bei einer Förderhöchstgrenze von 60.000 €

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Zielgruppe

Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) oder 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt wird

Was wird gefördert?

Technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme, die auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 hinführen

  • In den Konzepten sind die Möglichkeiten
    • zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und beziehungsweise oder Kältebereitstellung und -nutzung,
    • zum Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion,
    • zur effizienten elektrischen Wärmeerzeugung auch unter Berücksichtigung von Speichertechnologien und
    • zum effizienten Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse sowie optional
    • zur effizienten und treibhausgasmindernden externen Bereitstellung von Abwärme und beziehungsweise oder zur effizienten und treibhausgasmindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion, jeweils in dieser Reihenfolge zu prüfen

Förderfähig sind Beratungsleistungen sowie gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung

Wie wird gefördert?

  • Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöchstgrenze von 25.000 €
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 45.000 €

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Zielgruppe

Antragsberechtigt sind alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind

Was wird gefördert?

Fortbildungen zu Wärmepumpen gemäß VDI 4645-1 oder vergleichbare Fortbildung für technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte

Wie wird gefördert?

  • Bereitstellung von maximal 500 Euro Prämie pro Beschäftigten und Tag für die Teilnahme an Fortbildungen
  • Die Prämie ist auf 1.500 Euro je Beschäftigten begrenzt.


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Nachhaltigkeit

Zielgruppe

KMU (gemäß EU-Definition) in NRW sowie unter bestimmten Bedingungen Großunternehmen

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Ausgaben, die im Rahmen einer Ressourceneffizienzberatung für die Dienstleistungen externer Beratungsunternehmen entstehen.

Die Beratungsmethoden müssen erprobt und geeignet sein, durch die:

  • Identifizierung von Potenzialen,
  • Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen,
  • Analyse von Produkten und Geschäftsmodellen nach ecodesign bzw. circular design-Gesichtspunkten,
  • Schließung von Stoffkreisläufen im Sinne einer Circular Economy sowie
  • Unterstützung der Umsetzungsbegleitung für Investitionen in die digitale Transformation

Wie wird gefördert?

Die Förderquote beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einem maximalen Zuschuss von 100.000 €

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Zielgruppe

Gewerbliche Unternehmen, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, soweit sie Demonstrationsvorhaben im Sinne der Förderrichtlinie durchführen

Was wird gefördert?

  • Innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten - Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden aus den folgenden Bereichen:
    • Abwasserbehandlung
    • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
    • Circular Economy
    • Bodenschutz
    • Luftreinhaltung, Klimaschutz
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen
    • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
    • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

  • Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden

  • Die Anlagen und Verfahren müssen:
    • über den Stand der Technik hinausgehen oder
    • eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen

Wie wird gefördert?

Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten oder ein zinsverbilligtes Darlehen

Verfahren:

Einreichung einer Projektskizze bei der KfW. Nach positivem Votum erfolgt die Antragstellung direkt bei der KfW.

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Zielgruppe

Hauptzielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen in Kooperation mit einem KMU, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen förderfähig

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern

  • Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen
     
  • Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle
     
  • Klimaanpassung: Innovative Vorhaben zur Steigerung der Klimaresilienz

Wie wird gefördert?

Für kleine Unternehmen:

  • Bis zu 80 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • Bis zu 70% bei entsprechenden Einzelvorhaben;
  • Bis zu 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für mittlere Unternehmen:

  • Höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • Höchstens 60% bei entsprechenden Einzelvorhaben;
  • Höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für große Unternehmen bei wirksamer Zusammenarbeit mit KMU:

  • Maximal 65 % bei Verbundvorhaben im Bereich der technischen Innovationen;
  • Maximal 15% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:

  • Höchstens 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragstellung:

  • Einreichfrist 1. Einreichungsrunde: Dienstag, 18.04.2023
  • Einreichfrist 2. Einreichungsrunde: Donnerstag, 18.01.2024
  • Einreichfrist 3. Einreichungsrunde: Montag, 14.10.2024


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Zielgruppe

Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition), große Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien.

Gefördert werden:

  • die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien
  • die Entwicklung neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren
  • die Entwicklung alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz

Wie wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • kleine Unternehmen: 60 % bis 80 %,
  • mittlere Unternehmen: 50 % bis 75 %,
  • Großunternehmen: 40 % bis 65 % und
  • Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen): 90 %

Antragstellung:

  • Einreichfrist 1. Einreichungsrunde: Donnerstag, 04.05.2023
  • Einreichfrist 2. Einreichungsrunde: Montag, 05.02.2024
  • Einreichfrist 3. Einreichungsrunde: Donnerstag, 31.10.2024

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Schaffung von Arbeitsplätzen

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen tätigen und in diesem Zusammenhang Arbeitsplätze schaffen und/oder sichern.

In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt.

Was wird gefördert?

  • Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Markteinführung innovativer Produkte sowie zur Einstellung hochqualifizierter Mitarbeitenden durchführen.

Voraussetzung ist, dass der Investitionsstandort innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" liegt.

Wie wird gefördert?

  • Bei Investitionsvorhaben ist die Höhe der Förderung abhängig von:
    • Vorhaben
    • Größe des Unternehmens
    • Branche des Unternehmens
    • Investitionsort / Fördergebiet
  • Bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
    • Lohnausgaben bezogene Förderung für die Neueinstellung hochqualifizierter Mitarbeitenden
    • Bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben bis zu einem maximalen Zuschuss von 200.000 €

Antragsstellung:

Schriftlich vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK Münster oder über das digitale Upload-Portal bei der NRW.BANK


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Für wen?

KMU (gemäß EU-Definition)

Was wird gefördert?

Konzeptionell sowie individuell durchgeführte Beratungen zu allen:

    • wirtschaftlichen,
    • finanziellen,
    • personellen und
    • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von 80 % der förderfähigen Beratungskosten (max. 2.800€) für neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig), die Region Lüneburg und die Region Trier
  • Zuschuss von 50 % der förderfähigen Beratungskosten (max. 1.750€) für alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), das Land Berlin und die Region Leipzig

Jedes Unternehmen kann bis zum 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei muss die De-minimis-Höchstgrenzen beachtet werden.


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