Hier finden Sie eine Auswahl an Zuschüssen, die Ihre Projektvorhaben rund um Transformation, Digitalisierung und Innovation fördern
Innovation
Für wen?
KMU und mittelständische Unternehmen bis 499 Mitarbeiter, die ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt umsetzen wollen; in Kooperation mit KMU auch für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern
Was wird gefördert?
- Themen- und technologieoffene Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
- Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen
Zusätzlich:
- Leistungen zur Markteinführung der Projektergebnisse für KMU
Wie wird gefördert?
Abhängig von der Unternehmensgröße Zuschuss zwischen 25 % – 60 % der auf 550.000 € begrenzten zuwendungsfähigen Kosten
Zusätzlich: max. 50 % der auf 60.000 € begrenzten Kosten für Leistungen zur Markteinführung bei KMU
Besonderheiten:
- Nach Mittelbeantragung Projektbeginn auf eigenes Risiko möglich
- Hohes Programmvolumen: über 550 Mio. € pro Jahr
Für wen?
Gewerbliche Unternehmen bis 100 Mitarbeiter, die Innovationsprojekte entwickeln und umsetzen wollen
Was wird gefördert?
Externe Beratung mit den möglichen Bausteinen:
- Potenzialanalyse: Machbarkeit von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen
- Realisierungskonzept: Konzeption von Innovationsvorhaben
Wie wird gefördert?
- 50 % Förderquote für externe Beratungsleistungen
- Bis zu 20.000 € Zuschuss pro Kalenderjahr und Unternehmen mit maximal 5 Innovationsgutscheinen
Autorisierte Beratungsunternehmen leisten die Beratung und sind auch für die administrative Abwicklung verantwortlich
Besonderheiten:
Minimaler administrativer Aufwand für das geförderte Unternehmen
Für wen?
KMU und mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter
Was wird gefördert?
- Risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit aussichtsreichen Verwertungschancen
- Einzelprojekte von KMU und Verbundprojekte möglich
- Breites mögliches Themenspektrum durch Förderung in 10 unterschiedlichen Technologiefeldern
Wie wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 50 % zur den förderfähigen Kosten des FuE-Vorhabens (zusätzlicher KMU-Bonus möglich)
Besonderheiten:
- Durch hohe Förderquoten und breite Bemessungsgrundlage attraktive Rahmenbedingungen
- Hoher Innovationsanspruch
- In Verbundprojekten sollte Hauptnutzen dem beteiligtem KMU zugutekommen
Zielgruppe
KMU in NRW, die ein Innovationsvorhaben vorbereiten wollen
Was wird gefördert?
- Externe wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Herstellungsverfahrens
- Mögliche Auftragnehmer sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
- Bis zu 15.000 € Zuschuss für externe Beratung
- 80 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 % Förderquote für mittlere Unternehmen
Antragstellung
Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw
Zielgruppe
Unternehmen in NRW mit weniger als 50 Angestellten, davon maximal 5 mit Hochschulabschluss (exkl. Geschäftsführung und Werkstudierende)
Was wird gefördert?
- Beschäftigung von Hochschulabsolventen zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse
- Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Herstellungsverfahren
- Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsprozessen
- Voraussetzung: Hochschulabschluss oder eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit liegen maximal 2 Jahre zurück
Wie wird gefördert?
- Zuschuss zum Gehalt für 24 Monate
- Bis zu 22.500 € pro Jahr
Antragstellung
Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw
Zielgruppe
KMU in NRW, die ein Innovationsvorhaben umsetzen wollen
Was wird gefördert?
- Externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Herstellungsverfahren
- Voraussetzung sind bereits vorliegende Analyseergebnisse
- Mögliche Auftragnehmer sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
- Bis zu 40.000 € Zuschuss für externe Dienstleistungen
- 80 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 % Förderquote für mittlere Unternehmen
Antragstellung
Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw
Digitalisierung
Für wen?
Gewerbliche Unternehmen bis 100 Mitarbeiter, die ihre Möglichkeiten der Digitalisierung identifizieren und nutzen möchten
Was wird gefördert?
Externe Beratung in den Fördermodulen:
- Digitalisierungsstrategie
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Digitale Markterschließung
- IT-Sicherheit
- Datenkompetenz
Gefördert werden eine Potenzialanalyse sowie Erstellung und Umsetzung eines Realisierungskonzepts
Wie wird gefördert?
50 % Förderquote für externe Beratungsleistungen bis zu maximal 16.500 € Zuschuss
Autorisierte Beratungsunternehmen leisten die Beratung und sind auch für die administrative Abwicklung verantwortlich
Besonderheiten:
Minimaler administrativer Aufwand für das geförderte Unternehmen
Zielgruppe
KMU in NRW, die vorhandene Digitalisierungs-potenziale umsetzen wollen
Was wird gefördert?
- Externe Aufträge zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen
- Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren
Wie wird gefördert?
- Bis zu 15.000 € Zuschuss für externe Beratung
- 80 % Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 % Förderquote für mittlere Unternehmen
Antragstellung
Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw
Zielgruppe
Unternehmen in NRW mit weniger als 50 Angestellten, davon maximal 5 mit Hochschulabschluss (exkl. Geschäftsführung und Werkstudierende)
Was wird gefördert?
- Beschäftigung von Hochschulabsolventen zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse
- Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Herstellungsverfahren
- Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsprozessen
- Voraussetzung: Hochschulabschluss oder eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit liegen maximal 2 Jahre zurück
Wie wird gefördert?
- Zuschuss zum Gehalt für 24 Monate
- Bis zu 22.500 € pro Jahr
Antragstellung
Online unter: mittelstand-innovativ-digital.nrw
Zielgruppe
KMU in NRW bis 249 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent), die einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.
Was wird gefördert?
- Analysen, Schulungen und Software für eine resiliente IT-Sicherheit
- drei miteinander kombinierbare Schwerpunkte: Ist-Analyse der IT-Sicherheit, Schulungen für Mitarbeitende, Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz
Wie wird gefördert?
- Fördersumme von mindestens 4.000 Euro und maximal 15.000 Euro für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen
- Förderquote: 80 % für kleine und Kleinstunternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen
- Durchführungszeitraum: 6, 9 oder 12 Monate
Antragstellung
Online unter: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit
Nachhaltigkeit
Zielgruppe
Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
Was wird gefördert?
technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen für den Einstieg in die klimaneutrale Transformation durch qualifizierte Berater/Beraterinnen
Wie wird gefördert?
- Beratungsleistungen werden mit maximal 65 Prozent gefördert
- Die mögliche Förderhöchstsumme beträgt 10.000 Euro
Zielgruppe
Kleine und mittelgroße produzierende Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden
Was wird gefördert?
- Aufbau einer Strategie zur klimaneutralen Transformation
- Erstellung eines technisch-betriebswirtschaftlichen Transformationskonzeptes
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
- Prozessspezifische Umstellung auf erneuerbare Energieträger und andere klimaneutrale Energieträger
- Umgang mit verbleibenden CO2-Mengen
- Erstellung einer unternehmensindividuellen Roadmap
Wie wird gefördert?
- bis zu 60.000 Euro Zuschuss auf zuwendungsfähige Ausgaben bei einer Höchstförderquote von 50 Prozent für mittelgroße Unternehmen
- Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können bis zu 65 Prozent Förderung erhalten – bei einer Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro
Zielgruppe
Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden
Was wird gefördert?
- Technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme in Unternehmen durch qualifizierte Beratende
- Steigerung von Nutzungseffizienzen
- Erschließung alternativer Wärme- / Kältebereitstellungsquellen
Wie wird gefördert?
bis zu 45.000 Euro und bis zu maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.
Was wird gefördert?
Fortbildungen zu Wärmepumpen gemäß VDI 4645 oder vergleichbar für technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte
Wie wird gefördert?
- Bereitstellung von maximal 500 Euro Prämie pro Beschäftigtem und Tag für die Teilnahme an Fortbildungen
- Die Prämie ist auf 1.500 Euro je Mitarbeiter/in begrenzt.
Förderkredit „Weg vom Gas“ unter Förderkredite gelistet.
Zielgruppe
KMU in NRW und unter bestimmten Bedingungen Großunternehmen
Was wird gefördert?
Beratung zur
- Identifizierung von Potenzialen
- Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen
- Unterstützung der Umsetzung
in Bezug auf die Einsparung von Ressourcen und Energie sowie die Reduzierung von Emissionen
Wie wird gefördert?
- Bis zu 100.000 € Zuschuss für externe Beratung
- 50 % Förderquote
Verfahren:
Antragstellung über die Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
Zielgruppe
in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände
Was wird gefördert?
Technische Innovationen, die in Deutschland erstmal in die Serienreife gebracht werden und zu positiven Effekten in den folgenden Bereichen führen:
- Abwasserbehandlung/Wasserbau
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
Wie wird gefördert?
Investitionszuschuss von 30 % (bezogen auf die Innovationsmehrkosten) oder ein zinsverbilligtes Darlehen
Verfahren:
Einreichung einer Projektskizze bei der KfW. Nach positiver Prüfung erfolgt die Antragstellung bei ihrem Finanzierungspartner (Hausbank).
Zielgruppe
KMU sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Gebietskörperschaften und
- große Unternehmen
Was wird gefördert?
Industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Bereichen
- Rohstoffeffizienz
- Energieeffizienz und Klimaschutz
- nachhaltiges Wassermanagement
- nachhaltiges Flächenmanagement
Die Vorhaben müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein.
Wie wird gefördert?
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Verfahren:
Zweistufiges Verfahren. Zunächst Einreichung einer Skizze. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres.
Zielgruppe
Hauptzielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern
- Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
- Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle
- Klimaanpassung: Innovative Vorhaben zur Steigerung der Klimaresilienz
Wie wird gefördert?
Für kleine Unternehmen:
- von 60 % bis höchstens 80 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für mittlere Unternehmen:
- von 50 % bis höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Antragstellung:
- Einreichfrist 1. Einreichungsrunde: Dienstag, 18.04.2023
- Einreichfrist 2. Einreichungsrunde: Dienstag, 20.02.2024
- Einreichfrist 3. Einreichungsrunde: Donnerstag, 12.12.2024
Zielgruppe
Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien. Gefördert werden:
- die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien
- die Entwicklung neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren
- die Entwicklung alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz
Wie wird gefördert?
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- kleine Unternehmen 60 % bis 80 %,
- mittlere Unternehmen 50 % bis 75 %,
- Großunternehmen 40 % bis 65 % und
- Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen) 90 %
Antragstellung:
- Einreichfrist 1. Einreichungsrunde: Donnerstag, 04.05.2023
- Einreichfrist 2. Einreichungsrunde: Montag, 05.02.2024
- Einreichfrist 3. Einreichungsrunde: Donnerstag, 31.10.2024
Schaffung von Arbeitsplätzen
Für wen?
Gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen tätigen und in diesem Zusammenhang Arbeitsplätze schaffen und/oder sichern.
In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt.
Was wird gefördert?
- Investitionen
Investitionsstandort in einer strukturschwachen Region der Gebietskulisse Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Wie wird gefördert?
Zuschuss
Höhe der Förderung ist abhängig von:
- Unternehmensgröße
- Investitionsort
- Fördergebiet
- Art des Vorhabens
- Anzahl der neuen / zu sichernden Arbeitsplätze
Antragsstellung:
Schriftlich vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK Münster
Für wen?
Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten, die Veränderungsprozesse im Zusammenhang mit Personal- oder Arbeitsthemen einleiten wollen
Was wird gefördert?
Externe Beratung zur Arbeitsgestaltung im Unternehmen unter Beteiligung der Beschäftigten
Mögliche Themen sind:
- Digitalisierung
- Arbeitsorganisation
- Kompetenzentwicklung
- Qualifizierungsberatung
- Demografischer Wandel
- Gesundheit
Wie wird gefördert?
Bis zu 400 € Zuschuss je Beratertag bei maximal 8 Beratungstage (ggf. plus 2 weitere Tage zur Neustartberatung) in 36 Monaten
40 % Förderquote
Besonderheiten:
Schlankes Antragsverfahren
Beratung findet im Unternehmen und unter Einbeziehung der Beschäftigten statt
Unternehmen in Schwierigkeiten sind antragsberechtigt
Für wen?
KMU unterteilt in Jungunternehmen (bis 2 Jahre), Bestandsunternehmen (ab 3 Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird gefördert?
Externe Beratung:
- zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
- zu Spezialthemen (z. B. Familie und Beruf, Integration, …)
- sowie zur Unternehmenssicherung für Unternehmen in Schwierigkeiten
Wie wird gefördert?
Zuschuss von 50 % zu den Beratungskosten bei Jungunternehmen (max. 2.000 €) und Bestandsunternehmen (max. 1.500 €)
Zuschuss von 90 % bei Unternehmen in Schwierigkeiten (max. 2.700 €)
Besonderheiten:
- Große thematische Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten
- Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sind förderfähig
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